Frauenhuber Alle Preise in Euro, inkl. sämtlicher Abgaben, exkl. Trinkgelder. 22 Das Haus in der Himmelpfortgasse 6 Hier befand sich das Himmelpfortbad, das erstmals 1314 erwähnt wird. 1357 ist die Badstube, die „alle Jahr den geistlichen Herren zu den Schotten 15 Wiener Pfennige zu Grundrecht dient“, im Besitze von Peters, endres des Prchenfrits Hausfrau. Peters gibt die Badstube ihrem Mann Andre dem Prchenfrits. Aus dem Schottenurbar entnehmen wir als weitere Besitzer der Badstube im 14. Jh. Rueger, Sohn Egidis des Bader und Magister Marrus Faber. Die Bader waren vor allem Heilpersonen und ursprünglich nichts anderes als Bademeister und Eigentümer bzw. Bestandnehmer einer Badstube. Zur Bedienung der Badegäste gehörte wie in den antiken Bädern frühzeitig das Haar- und Bartscheren, die Massage, in weiterer Folge das Schröpfen, Aderlassen, die Behandlung von Hautleiden, Geschwüren und Wunden und endlich die gesamte chirurgische Tätigkeit, womit eine ärztliche Kontrolle notwendig wurde. Als Handwerkszeichen für Bader und Scherer diente ein an einer Stange befestigtes Rasierbecken. Das Badergewerbe war an bestimmte Häuser gebunden, also reduziert. Zur Zeit der Pest wurden die Stuben behördlich geschlossen. 1545 trat die Stadt an die Fakultät mit dem Wunsch heran, daß die Bader geprüft werden sollten. Die Prüfung der damaligen elf Wiener Bader fand am 28. Jänner 1549 statt. Vorbedingungen für das Meisterrecht waren dreijährige Lehrzeit, ehrliche und freie Abkunft, ehelicher Stand, das Bürgerrecht (d. h. eheliche Geburt) und eine „qualifizierte“ Betriebsstätte. Im Jahre 1736 betrug die Zahl der bürgerlichen Bader 28. Nach Magister Marrus Faber kam die Badstube an den Abt von Heiligenkreuz. Am 12. Juni 1392 beurkunden: „Michel der Gewchramer, Bürger- und Münzmeister, und Niklas Weylpacher, Spitalmeister, und der Rat der Stadt Wien im Namen des Bürger Spitals daselbst, sämtliche Gülten, Güter und alles sonstige Eigentum dieses Spitals zusamt Gerichtsbarkeit und Zehent an Abt Coloman von Heiligenkreuz um 700 Pfund W.Pf. verkauft zu haben. Davon haben sie 400 Pfund bar erhalten und um die anderen 300 Pfund übernehmen sie die dem Kloster gehörige Badstube, gelegen bei der Himmelpforten zu Vienne.“ Dieser Verkauf wurde von dem Schottenabt als Grundherrn angefochten, worüber uns eine Urkunde vom 21. Juli Aufschluß gibt. Bruder Coloman, Abt von Heiligenkreuz, bestätigt damit, dass er von der ihm gehörigen Badstube bei der Himmelpforten in der Traibottengasse (alter Name der Himmelpfortgasse) die den Schotten dienstbar ist, vier Pfund W.Pf., welche Ulrich, Pfarrer zu Burg Schleinitz und Kaplan des St. Pauls Altar bei der Himmelpforten darauf liegen hatte, um 132 Wr.Pfund abgelöst habe. Da er den Brief hierüber nicht zur Hand hat und die Badstube verkaufen will, Abt Donald, der Grundherr aber wegen der darauf haftenden vier Pf.Wr. Pfund den Conlens verweigert, gibt ihm Abt Coloman einen Schadlosbrief, worin er das Schottenkloster in seinen Ansprüchen zu Schirmen gelobt.
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